LEA-Sachverständige

Unsere Expertise für NE-Bahnen

Eisenbahnstrecken werden in Deutschland in Bundeseigene Eisenbahnen und Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) unterschieden. NE-Bahnen sind Unternehmen ohne oder mit höchstens 50 % Beteiligung des Bundes. Sie unterliegen der Aufsicht des Bundeslandes, in dem sie ihre Eisenbahninfrastruktur betreiben.

In den Bundesländern Niedersachsen und Bremen nimmt die Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH (LEA) als Genehmigungsbehörde und technische Aufsichtsbehörde die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung im Bereich der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) wahr.

Anforderungen an den Bau und den Betrieb von NE-Bahnen sind in Niedersachsen unter anderem in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlussbahnen (AnschlBahnVO Ni) definiert.

Unsere durch die LEA bestätigten Sachverständigen erstellen gutachterliche Bewertungen für Sie, sei es für Neufahrzeuge oder Umbauten bzw. Änderungen an Bestandsfahrzeugen und -anlagen. Bei folgenden Themen können Sie auf unsere Expertise zählen:

  • Abnahme von Haupt- und Zwischenuntersuchungen
  • Bewertung von Fahrzeugumbauten
  • Konformitätsbewertung zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
  • Konformitätsbewertung zur BOA Niedersachsen (AnschlBahnVO Ni)
  • Integrationsbewertungen von Zugsicherungsanlagen (PZB/LZB/ETCS)
  • Integrationsbewertung von Zugfunkanlagen, GSM-R-Digitalfunk und Analogfunk
  • Fahrzeugprüfungen unter sicherheitstechnischen und bahnbetrieblichen Aspekten für die Integrationsbewertung in den Bahnbetrieb für Neu- und Umbaufahrzeuge

IHR ANSPRECHPARTNER

Felix Lang
Projektmanager DeBo / NoBo
E-Mail:
vertrieb@erc-rail.de