EBA-anerkannte Gutacher

Ihr Fahrzeug – unabhängig bewertet

Die EBA-anerkannten Gutachter und Prüfsachverständigen der ERC.-Gruppe bewerten für Sie die sicherheitsrelevanten Fahrzeugfunktionen, die erforderlichen Fahrzeuganschriften sowie die Integration von Zugsicherungssystemen und Zugfunkanlagen. Unsere Gutachter begutachten dabei sowohl die funktionale Sicherheit des Gesamtsystems Fahrzeug als auch die spezifischen Anforderungen an einzelne Teilsysteme. Ergänzend übernehmen wir für alle Arten von Schienenfahrzeugen die für die Zulassung erforderliche Bewertung der Außen- und Innenanschriften gemäß EN 15877 am Fahrzeug.

Unsere Gutachter bewerten

Funktionale Sicherheit, Türen und Anschriften

Im Fachgebiet „Funktionsprüfung an Schienenfahrzeugen“ bewerten wir für Sie die sicherheitsrelevanten Fahrzeugfunktionen des gesamten Fahrzeugs. Die Begutachtung kann entweder die funktionale Sicherheit (FuSi) des Gesamtfahrzeugs umfassen, aber bei Bedarf auch nur die Anforderungen an einzelne Teilbereiche wie Türen/Einstiege, Übergänge oder Anschriften. Die Begutachtung umfasst die Prüfung der dokumentatorischen Nachweise für die Einstufung der Sicherheitsfunktionen, die abgeleiteten Sicherheitsanforderungen und die Realisierung im Gesamtfahrzeug für den vorgesehenen Betrieb. Dazu führen unsere Gutachter ergänzende Sicht- und Funktionsprüfungen am Fahrzeug durch, um die Eignung des Fahrzeugs für den Betriebseinsatz vollumfänglich zu betrachten. Die Ergebnisse der Dokumenten- und Funktionsprüfung werden in einem Gutachten zur funktionalen Sicherheit oder einem Inspektionsbericht zusammengefasst dargestellt.

Die FuSi-Gutachten bzw. Inspektionsberichte dienen entsprechend der Struktur und der angestrebten Zulassung in Ihrem Projekt als ergänzende Nachweisdokumente und Vorbewertung zur Umsetzung der Sicherheitsanforderungen. Die AsBo-Bewertung des Risikomanagementverfahrens kann dann auf diese durch unabhängige Gutachter durchgeführte Bewertung aufsetzen. Außerdem kann die gutachterliche Bewertung einzelner Teilbereiche als Nachweis für die Erfüllung von TSI-Anforderungen oder nationalen Anforderungen dienen. Andere Bewertungsstellen wie NoBo oder DeBo können in deren Prüfung die unabhängige Bewertung der ERC.-Gruppe von z.B. Anschriften, Türen oder Kuppelkriterien direkt als Nachweisdokument heranziehen. Dieses Vorgehen erhöht die Effizienz bei der Nachweisführung und ermöglicht es, viele Rückfragen zu einzelnen Funktionen und Anforderungen zu vermeiden.

Um im Rahmen der Entwicklung von Schienenfahrzeugen Probefahrten durchzuführen, werden die FuSi-Gutachten bzw. Vorabversionen als Unbedenklichkeitserklärungen (UBE) herangezogen. Damit wird bescheinigt, dass das geänderte oder noch nicht zugelassene Fahrzeug für einen sicheren Betrieb während der Probefahrten geeignet ist.

Durch die Verfügbarkeit von mehreren EBA-anerkannten Gutachtern sind wir auch bei unvorhergesehenen Ereignissen im Projekt in der Lage, die Begutachtung kurzfristig in der erforderlichen Weise durchzuführen.

Software

Eine Vielzahl an Funktionen in der Bahntechnik wird heute durch Software realisiert. Im Rahmen der Nachweisführung muss sichergestellt werden, dass durch die verschiedenen Softwarefunktionen die erforderliche Sicherheit gewährleistet wird. Dazu bewerten unsere Gutachter im Fachgebiet „Erstellung und Änderung von Software“ für Sie die Entwicklung gemäß den anzuwendenden Regelwerken für die Softwareentwicklung.

Im Rahmen der gutachterlichen Bewertung wird geprüft, ob die angewendeten Regelwerke wie EN 50716, EN 50657 oder EN 50128 konsistent und vollständig berücksichtigt worden sind. Dazu müssen die verschiedenen Softwarekomponenten die Anforderungen an die zugeordneten Sicherheitslevel (SIL) abdecken. Diese Bewertung erfolgt sowohl durch die Prüfung der zugehörigen Dokumentation als auch über die Auditierung der Entwickler zu den Maßnahmen und Prozessen. Dabei beherrschen unsere Gutachter auch die Verwendung agiler und innovativer Methoden zur Softwareentwicklung im Kontext der Regelwerke für Bahnanwendungen.

Das abschließende Gutachten für die neue Software dient im Rahmen der übergeordneten Nachweisführung als Beleg, dass die Software die zugeordneten Funktionen mit der erforderlichen Sicherheit erfüllt.

Zugsicherung

Im Bereich der Zugsicherung bieten unsere Sachverständigen eine vollumfängliche Bewertung für die Zugsicherungssysteme PZB, LZB und ETCS. Durch unsere EBA-anerkennten Prüfsachverständigen werden sowohl die Funktions- und Sicherheitsnachweise für die verschiedenen Zugbeeinflussungssysteme als auch die spezifische Integration in das Fahrzeug bewertet.

Im Rahmen der Konformitätsbewertung wird für die Zugsicherungssysteme die Erfüllung der TSI-Anforderungen sowie der nationalen Anforderungen für Deutschland betrachtet. Dabei wird auch die Nachweisführung für den sicheren Einsatz der Zugsicherung geprüft. Die Bewertung der Integration der Zusicherungssysteme ins Fahrzeug umfasst sowohl die Prüfung aller Einbauanforderungen für die Komponenten als auch das korrekte Zusammenwirken auf dem Fahrzeug. Dazu führen unsere Gutachter neben der Dokumentenprüfung ergänzende Sicht- und Funktionsprüfungen am Fahrzeug durch. Im Rahmen der Bewertung können unsere Sachverständigen auch die Begleitung der Bestätigungsfahrten für PZB, LZB, ETCS-Transitionen, Fahrdatenrekorder und die Kompatibilitätstests (ESC/RSC-Tests) zur erforderlichen, gutachterlichen Protokollierung der Testfälle übernehmen. Bei Bedarf stellen wir auch die konkreten Drehbücher für die Probefahrten zur Verfügung, um sicher zu gehen, dass alle erforderlichen Anforderungen geprüft werden.

Zur Durchführung der Bestätigungsfahrten können die unabhängigen Bewertungen als Unbedenklichkeitserklärungen (UBE) herangezogen werden. Damit wird bescheinigt, dass die geänderte oder noch nicht zugelassene Zugsicherung für einen sicheren Betrieb während der Probe- und Überführungsfahrten geeignet ist.

Abhängig von Ihrem Projekt führen wir die Bewertung der Zugsicherung sowohl in Form einer unabhängigen Stellungnahme als auch direkt als anerkannter NoBo- und DeBo-Inspektor für einen unser zahlreichen Kooperationspartner durch. So wird eine effiziente und genau auf die Bedürfnisse Ihres Projekts abgestimmte Bewertung der Zugsicherung sichergestellt.

Zugfunk

Im Bereich Zugfunk bieten unsere Sachverständigen Ihnen eine vollumfängliche Bewertung für analoge und digitale Zugfunkanlagen im Fahrzeug. Die Bewertung der Integration ins Fahrzeug umfasst sowohl die Prüfung aller Einbauanforderungen für die Komponenten als auch die Bewertung der korrekten Funktion. Dazu führen unsere Gutachter neben der Dokumentenprüfung ergänzende Sicht- und Funktionsprüfungen am Fahrzeug durch.

Um die Zugfunkanlage bei Probefahrten verwenden zu können, wird die vorangegangene unabhängige Bewertung als Unbedenklichkeitserklärung (UBE) herangezogen. Damit wird bescheinigt, dass die integrierte Zugfunkanlage für einen sicheren Betrieb während der Probe- und Überführungsfahrten geeignet ist.

Abhängig von Ihrem Projekt führen wir die Bewertung der Zugfunkanlage sowohl in Form einer unabhängigen Stellungnahme als auch direkt als anerkannter NoBo- und DeBo-Inspektor für einen unser zahlreichen Kooperationspartner durch. So wird eine effiziente und genau auf die Bedürfnisse Ihres Projekts abgestimmte Bewertung der Zugsicherung sichergestellt.

IHR ANSPRECHPARTNER

Felix Lang
Projekmanager DeBo / NoBo
E-Mail:
vertrieb@erc-rail.de