Sichere Probe- und Überführungsfahrten
Unbedenklichkeitserklärungen (UBE) werden in der Regel benötigt, um Probe- und Überführungsfahrten mit noch nicht zugelassenen Fahrzeugen durchführen zu können. Für Deutschland wird die Verantwortung bei der Durchführung und der Genehmigung von Probefahrten in § 15 „Probefahrten“ der Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (EIGV) festgelegt. Generell ist das Eisenbahnverkehrsunternehmen oder der Fahrzeughalter, das oder der die Probefahrt durchführt, für die Sicherheit verantwortlich. Im Rahmen der Vorbereitung von Probefahrten muss dazu nachgewiesen werden, dass die Fahrten mit einem ausreichenden Sicherheitsniveau durchgeführt werden können.
Basis für den Nachweis der Sicherheit sind gutachterliche Bewertungen in Form einer UBE für die relevanten Fachgebiete. Mit der UBE für ein Fachgebiet bestätigt der Gutachter, dass das verwendete Fahrzeug bzw. die neuen Teilsysteme für die sichere Durchführung von Probefahrten auf der öffentlichen Infrastruktur geeignet sind. Dazu werden vom Gutachter in der UBE meist erforderliche Maßnahmen definiert, die während der Probefahrten für einen sicheren Betrieb zu beachten sind. Für welche Fachgebiete eine UBE erforderlich ist, hängt von der Art der Prüfungen und den Umfang der Probefahrten ab.
Das Portfolio der ERC.-Gruppe umfasst die Erstellung von Unbedenklichkeitserklärungen für die Fachgebiete Funktionale Sicherheit, Zugsicherungssysteme und Zugfunk.

IHR ANSPRECHPARTNER
Felix Lang
Projektmanager DeBo / NoBo
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