In unserer Serie erc@work geben wir Einblicke in die verschiedenen Arbeitsbereiche unseres Unternehmens. Diesmal nehmen wir Euch mit zu FahrzeugprĂźfungen im Testzentrum VUZ in Tschechien:
FĂźr die Erprobung neuer oder umgerĂźsteter Fahrzeuge sind gem. EIGV (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung) §15 Probefahrten auf Ăśffentlicher Infrastruktur notwendig, um die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Kompatibilität mit dem deutschen Schienennetz und Bahnbetrieb nachzuweisen. Um auch während dieser Probefahrten die Sicherheit des Probebetriebs gewährleisten zu kĂśnnen, prĂźfen wir, z.B. wie hier in einer Nachtschicht, sicherheitsrelevante Fahrzeugfunktionen zur funktionalen Sicherheit aber auch zur Integration von Zugbeeinflussungsanlagen und Zugfunkeinrichtungen und erstellen anschlieĂend eine Unbedenklichkeitserklärung fĂźr Probefahrten. Auf diese Weise kann das probefahrtsdurchfĂźhrende EVU die Sicherheit während der Probefahrten im Rahmen des Risikomanagementverfahrens nach CSM-VO nachweisen und erhält durch unsere PrĂźfungsergebnisse zudem Hinweise fĂźr die sichere und reibungslose DurchfĂźhrung der Probefahrten.



