In unserer Serie erc@work geben wir Einblicke in die verschiedenen Arbeitsbereiche unseres Unternehmens. Diesmal nehmen wir Euch mit zu Fahrzeugprüfungen im Testzentrum VUZ in Tschechien:
Für die Erprobung neuer oder umgerüsteter Fahrzeuge sind gem. EIGV (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung) §15 Probefahrten auf öffentlicher Infrastruktur notwendig, um die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Kompatibilität mit dem deutschen Schienennetz und Bahnbetrieb nachzuweisen. Um auch während dieser Probefahrten die Sicherheit des Probebetriebs gewährleisten zu können, prüfen wir, z.B. wie hier in einer Nachtschicht, sicherheitsrelevante Fahrzeugfunktionen zur funktionalen Sicherheit aber auch zur Integration von Zugbeeinflussungsanlagen und Zugfunkeinrichtungen und erstellen anschließend eine Unbedenklichkeitserklärung für Probefahrten. Auf diese Weise kann das probefahrtsdurchführende EVU die Sicherheit während der Probefahrten im Rahmen des Risikomanagementverfahrens nach CSM-VO nachweisen und erhält durch unsere Prüfungsergebnisse zudem Hinweise für die sichere und reibungslose Durchführung der Probefahrten.



